Wir haben an unserer Schule eine in Grundzügen einheitliche Leistungsbewertung hinsichtlich der Bewertung schriftlicher Lernzielkontrollen oder Arbeiten durch die Einigung auf Prozentraster oder Rückmelderaster zur Dokumentation der Lernfortschritte.
Hinsichtlich der Mitarbeit im Unterricht, der Arbeit in den Heften, der Aktivitäten in Partner- und Gruppenarbeiten, der Zuverlässigkeit in der Erledigung der Hausaufgaben und anderen unterrichtlichen Aktivitäten bestehen Vereinbarungen, die mitunter hinsichtlich der jeweiligen Schwerpunkte des unterrichtenden Lehrers unterschiedlich gewichtet und gehandhabt werden können.
Die Beachtung der Kriterien für die Leistungsbeurteilung in den Fächern zählt zum festen Bestandteil der Arbeit mit den schulinternen Arbeitsplänen.
Die Lehrerinnen und Lehrer einer Jahrgangsstufe sind verpflichtet, sich abzustimmen, nahezu parallel und mit den gleichen Bewertungskriterien zu arbeiten. Diesem Anspruch wird Rechnung getragen.